Ausfuhrgesetzgebung


Einige Länder bestehen darauf, dass Dokumente beglaubigt werden. In vielen Fällen reicht eine Beglaubigung von Handelsunterlagen und Rechnungen durch die Handelskammer. Nur in vereinzelten Fällen ist eine Beglaubigung durch die Botschaft nötig.


  • Handelskammer

Die Handelskammer überprüft den Namen und die Signatur auf dem Dokument und bestätigt diese Signatur. Nach der Authentifizierung erhalten Sie das Dokument mit dem benötigten Beglaubigungsstempel der Handelskammer zurück.


  • Botschaft

In bestimmten Fällen wird eine Beglaubigung durch die Botschaft und/oder das Außenministerium verlangt.
Die Kosten können sich dabei von Botschaft zu Botschaft unterscheiden, die Dauer des Beglaubigungsprozesses variiert je nach Land (in der Regel zwischen 1 und 10 Werktagen).