Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Versand



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Versand durch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht

  1. Cobeco Pharma Wholesale B.V. eine nach niederländischem Recht eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftssitz ist Hertzstraat 2, 2652 XX Berkel en Rodenrijs in den Niederlanden. Das Unternehmen (im Folgenden nur noch "Cobeco") ist im Register der Handelskammer unter der Nummer 24367268 eingetragen
  2. Geschäftskunden von Cobeco (im Folgenden nur noch "Kunde")

Cobeco und der Kunde werden individuell als "Partei" oder kollektiv als "Parteien" bezeichnet.

  1. Cobeco ist unter anderem ein großer Hersteller von Private-Label-Produkten pharmazeutischer, kosmetischer oder stimulierender Natur in Europa.
  2. Der Kunde möchte seiner eigenen Marke, d.h. der Marke des Kunden, von Cobeco produzierte Artikel (die "Artikel") hinzufügen.
  3. Bei der Herstellung von Artikeln für den Kunden darf Cobeco in Übereinstimmung mit dem Kunden das geistige Eigentum (fortan das "Geistige Eigentum") des Kunden nutzen.
  4. Der Kunde muss Cobeco belegen können, dass ihm das geistige Eigentum gehört oder er gültige Lizenzen dafür besitzt.
  5. Alle Parteien sind berechtigt und befähigt, eine Geschäftsbeziehung unter diesen Konditionen einzugehen.

Article 1 - Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Voranschläge, Angebote und Vereinbarungen zwischen Cobeco Pharma Wholesale B.V., im Folgenden Cobeco genannt, und dem Kunden. Maßgebliche Abweichungen müssen schriftlich festgehalten werden.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Vereinbarungen zwischen Cobeco und Drittparteien, deren Mitwirkung für eine Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
  3. Diese AGB wurden auch für alle Angestellten des Kunden und sein Geschäftsleitung aufgestellt.
  4. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen AGB ungültig sein, bleiben alle anderen Bestimmungen trotzdem in Kraft und behalten ihre Wirkung. In solchen Fällen werden Cobeco und der Kunde in Verhandlungen treten, um neue Bedingungen als Ersatz für diese nichtigen oder annullierten Bedingungen zu finden. Diese neuen Bedingungen sollen sich so weit wie möglich an den Zielen und der Tragweite der ursprünglich festgelegten Ziele orientiert.
  6. Sollte es Unklarheiten bezüglich des Inhalts einer oder mehrere Bedingungen in diesen AGB geben, findet die Erklärung im Sinne dieser Bedingungen statt.
  7. Entsteht zwischen den Parteien eine Situation, die nicht durch diese Bedingungen abgedeckt ist, so muss die Deutung dieser Situation dem Geiste der AGB folgen.
  8. Selbst, falls Cobeco nicht immer auf der strikten Einhaltung der AGB besteht, bedeutet das nicht, dass diese Bedingungen nicht trotzdem Gültigkeit besitzen oder dass Cobeco das Recht einbüßt, in anderen Fällen auf einer exakten Einhaltung der Bedingungen zu bestehen.

Article 2 - Offerten und Angebote

  1. Sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Einigung getroffen wurde, sind alle Angebote freibleibend. Cobeco ist nicht an Voranschläge und Angebote gebunden, wenn diese Angebote einen für den Kunden unter vernünftiger Annahme erkennbaren Fehler enthalten.
  2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die in den Angeboten genannten Preise exklusive Mehrwertsteuer und anderen staatlichen Abgaben, und auch exklusive weiterer möglicher Aufwendungen im Rahmen der Vereinbarung, so etwa Reise-, Transport- oder Verwaltungskosten.
  3. Weicht die Annahme (ob nun in unwichtigen Punkten oder nicht) vom Angebot ab, ist Cobeco nicht daran gebunden. Es kommt keine Vereinbarung unter diesen abweichenden Bedingungen zustande, sofern nicht ausdrücklich von Cobeco angegeben. 
  4. Besteht ein Angebot aus mehreren Elementen, ist Cobeco nicht verpflichtet, Elemente dieses Angebots zu einem entsprechenden Bruchteil des angegebenen Preises anzubieten. Einmal gemachte Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

Article 3 - Vertragsdauer, Lieferfristen, Abwicklung und Änderung von Vereinbarungen

  1. Vereinbarungen zwischen Cobeco und dem Kunden sind nicht zeitlich befristet, es sei denn, die Natur der Vereinbarung bedingt eine andere Lösung oder die Parteien haben sich schriftlich und ausdrücklich auf eine andere Lösung geeinigt.
  2. Wurde für die Erfüllung bestimmter Aktivitäten oder die Lieferung von Artikeln ein bestimmter Zeitraum vereinbart, sind die angegebenen Lieferzeiten nicht als Endfristen zu verstehen. Ist eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich, muss die Verzögerung schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall muss der Kunde Cobeco einen angemessenen Zeitraum einräumen, um die Vereinbarung zu erfüllen.
  3. Falls Cobeco vom Kunden bestimmte Daten für die Ausführung eines Auftrages benötigt, dann beginnt der Lieferzeitraum erst, wenn Cobeco die betreffenden Daten zur Verfügung gestellt wurden.
  4. Die Lieferung der Artikel erfolgt ab Werk, sofern nicht anders vereinbart. Ungeachtet der vereinbarten Transport- und Lieferungsmodalitäten hat der Käufer die Artikel aber in Empfang zu nehmen, sobald sie für ihn bereitstehen und der Kunde vom Verkäufer informiert wurde. Sollte der Kunde diese Abnahmeverpflichtung nicht erfüllen, ist Cobeco berechtigt, die Artikel auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
  5. Cobeco behält sich das Recht vor, Dritte in die Durchführung des Vertrags miteinzubeziehen.
  6. Cobeco ist berechtigt, seine Verpflichtung auch in mehreren Phasen zu erfüllen und die so gelieferten Artikel gesondert in Rechnung zu stellen.
  7. Falls die Verpflichtung in mehreren Phasen erfüllt wird, behält sich Cobeco das Recht vor, den Beginn der nächsten Phase auszusetzen, bis der Kunde das Ergebnis der vorherigen Phase schriftlich bestätigt hat.
  8. Entsteht während der Durchführung des Vertrags der Eindruck, dass beträchtliche Änderungen oder Ergänzungen notwendig sind, sollen sich die Parteien untereinander auf eine Anpassung des Abkommens einigen. Falls sich die Natur, die Größenordnung oder der Inhalt des Abkommens ändert, egal ob nun im Auftrag des Kunden oder nicht, oder falls sich die Änderungen des Abkommens qualitativ und/oder quantitativ auswirken, kann dies das ursprüngliche Abkommen beeinflussen. Der anfangs vereinbarte Preis kann dementsprechend gesenkt oder erhöht werden. Cobeco bemüht sich, im Voraus über eine etwaige Veränderung der Kosten zu informieren. Bei einer Änderung des Abkommens kann sich außerdem die vereinbarte Lieferzeit ändern. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit aller vorgenannten Veränderungen, einschließlich derer, die Preis und Lieferzeit betreffen.
  9. Falls das Abkommen verändert oder erweitert wird, behält sich Cobeco das Recht vor, die Durchführung des Vertrags auszusetzen, bis der Kunde den Kosten und anderen Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich neu angesetzten Lieferzeiten. Falls Cobeco dem abgeänderten Vertrag nicht sofort nachkommt, stellt das keine Nichterfüllung dar, noch ist es eine Rechtfertigung, um den Vertrag aufzukündigen. Cobeco kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es eine Änderung des Vertrages ablehnt, die sich negativ auf die Qualität der zu liefernden Artikel oder Dienstleistungen auswirken würde.
  10. Falls der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Cobeco nicht nachkommt, dann haftet der Kunde für alle direkten oder indirekten Schäden (einschließlich der Kosten).
  11. Falls der Kunde einem Festpreis zustimmt, behält Cobeco dennoch das Recht, jederzeit den Preis zu erhöhen, ohne dass der Kunde den Vertrag kündigen darf, vorausgesetzt, diese Preiserhöhung resultiert aus einer Gesetzesänderung, höheren Rohstoff- und Materialpreisen, Steigerungen bei Löhnen und Gehältern oder Ereignissen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.
  12. Sollte sich der Preis um mehr als 10 % erhöhen, ohne, dass dies auf Änderungen des Abkommens zurückgeht, und sollte dies binnen drei Wochen nach Abschluss des Vertrages geschehen, dann ist der Kunde lediglich berechtigt, sich auf das Niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijke Wetboek, Boek 6, titel 5, afdeling 3) zu berufen, falls a) Cobeco sich nicht bereiterklärt, dem ursprünglichen Abkommen nachzukommen, b) die Preiserhöhung nicht auf verpflichtende gesetzliche Vorgaben zurückgeht oder c) ein Zeitraum von weniger als drei Monaten vor dem Lieferdatum besteht.

Article 4 - Aussetzung und Vertragskündigung

  1. Cobeco hat nach eigenem Ermessen das Recht, die Einhaltung seiner Verpflichtungen auszusetzen, falls:
    • der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt oder ihnen nicht zeitgemäß nachkommt.
    • nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
    • die andere Partei bei Vertragsschluss gebeten wurde, für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen eine Sicherheit zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist.
    • aufgrund von Verzögerungen, die durch den Kunden entstehen, und nach vernünftigem Ermessen nicht mehr von Cobeco verlangt werden kann, dass es den Vertrag noch aufrechterhält.
  2. Darüber hinaus ist Cobeco berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls sich Umstände ergeben, die solcher Natur sind, dass a) eine Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder gemäß den Maßstäben der Redlichkeit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder b) die Aufrechterhaltung des Vertrags in unveränderter Form billigerweise nicht verlangt werden kann.
  3. Nach der Aufkündigung des Vertrags sind alle Forderungen von Cobeco sofort fällig.
  4. Falls Cobeco den Vertrag auflöst oder aufschiebt, ist es nicht für Schäden oder Kosten haftbar, ganz gleich, unter welchen Umständen sie entstehen.
  5. Falls die Beendigung des Vertrags aus Umständen erwächst, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat Cobeco Anspruch auf Ersatz von Schäden und Kosten, die dem Unternehmen direkt oder indirekt entstanden sind.
  6. Cobeco behält sich das Recht vor, den Vertrag auch ohne Frist als aufgelöst zu betrachten, falls der Kunde Konkurs/Insolvenz anmeldet oder sich der Rechtsstatus des Kunden anderweitig ändert.

Article 5 - Höhere Gewalt

  1. Cobeco ist nicht an die Erfüllung von Verpflichtungen gebunden, falls diese aufgrund höherer Gewalt verhindert wird.
  2. Zum Zwecke dieser AGB umfasst der Ausdruck höhere Gewalt neben der in Gesetz und Rechtsprechung geläufigen Definition auch alle externen Faktoren, die unvorhersehbar sind oder - selbst, wenn sie vorhersehbar sind - außerhalb der Kontrolle von Cobeco liegen und Cobeco daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Des Weiteren steht es Cobeco zu, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die Durch- oder Weiterführung von Leistungen verhindern, eintreten, nachdem Cobeco seine Verpflichtungen erfüllt haben sollte.
  3. Während der Dauer der höheren Gewalt können die vertraglich festgelegten Verpflichtungen der Parteien ausgesetzt werden. Sollte dieser Zustand länger als zwei Monate anhalten, kann jede Partei den Vertrag kündigen, ohne dass sich daraus eine Schadensersatzpflicht gegenüber der anderen Partei ergibt.
  4. Sollte sich ein Fall von höherer Gewalt einstellen, nachdem Cobeco bereits seinen Teil seiner vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat oder in der Lage ist, diese Verpflichtungen zu erfüllen, und diese erbrachten oder zu erbringenden Leistungen einen selbstständigen Wert haben, ist Cobeco berechtigt, diese Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen.

Article 6 - Zahlung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, müssen Zahlungen im Voraus erbracht werden, und das nach den von Cobeco festgelegten Modalitäten und in der Währung, die in der Rechnung angegeben ist.
  2. Bei einer Überschreitung der Zahlungsfirst ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug und Cobeco ist berechtigt, die in den Niederlanden für Handelsgeschäfte geltenden gesetzlichen Zinsen in Rechnung zu stellen, und das vom ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung.
  3. Vom Kunden geleistete Zahlungen decken immer an erster Stelle alle geschuldeten Kosten und Zinsen, dann die Forderungen aus der Vereinbarung, die am längsten fällig ist, auch, wenn der Kunde bei der Zahlung anmerkt, sie beziehe sich auf eine andere Forderung.
  4. Es steht dem Kunden grundsätzlich nicht zu, Rechnungen auf andere Forderungen anzurechnen.
  5. Auch Einwände gegen Rechnungen erlauben keinen Aufschub der Zahlungsverpflichtung. Kunden, die sich nicht auf das Niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijke Wetboek, Boek 6, titel 5, afdeling 3) berufen können, dürfen Zahlungen auch nicht aus anderen Gründen zurückhalten.
  6. Sobald sich der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet, werden dem Kunden alle außergerichtlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten werden anhand der in den Niederlanden üblichen Inkassoverfahren berechnet, gegenwärtig das ‘Rapport Voorwerk II’. Kommt es zu höheren Mehrkosten, die angemessenerweise notwendig waren, besteht auch hierfür ein Anspruch auf Erstattung. Etwaige gerichtliche Kosten (so etwa Gerichts- und Anwaltskosten) sind in vollem Umfang vom Kunden zu erstatten. Anfallende Zinsen sind ebenfalls vollständig zu erstatten.  

Article 7 - Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Artikel bleiben das Eigentum von Cobeco, bis der Kunde alle bestehenden Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Cobeco erfüllt hat, die sich auf diese Produkte beziehen.
  2. Artikeln, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, dürfen nicht weiterverkauft oder als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Artikel zu verpfänden oder anderweitig darüber zu verfügen.
  3. Der Kunde hat alle Schritte zu unternehmen, die nach vernünftigem Ermessen von ihm erwartet werden können, um das Eigentumsrecht von Cobeco zu schützen.
  4. Falls Dritte mit Hinblick auf die gelieferten Artikel Rechte anmelden oder geltend machen möchten, hat der Kunde Cobeco so schnell davon in Kenntnis zu setzen, wie nach vernünftigem Ermessen von ihm erwartet werden kann.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Artikel ausreichend gegen Feuer, Explosionsschäden, Wasserschäden und Diebstahl versichert zu halten. Cobeco hat das Recht, einen Nachweis dieser Versicherung anzufordern. Cobeco hat Anspruch auf alle Entschädigungsansprüche aus einer solchen Versicherung.
  6. Der Kunde erteilt Cobeco unwiderruflich die Genehmigung, alle nötigen Räumlichkeiten zu betreten, um Artikel, die sich im Eigentum von Cobeco befinden, zurückzuholen, sollte Cobeco seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen wollen

Article 8 - Artikel - Garantie

  1. Alle zu liefernden Artikel sind im Einklang mit den Ansprüchen, Standards und Bestimmungen, die billigerweise und bei normalem Gebrauch in den Niederlanden an Artikel dieser Art gestellt werden. Die in diesem Artikel definierte Garantie bezieht sich allein auf die Niederlande. Falls ein Kunde außerhalb der Niederlande die Artikel einsetzen wollen, obliegt es ihm selbst, sich zu vergewissern, ob die Artikel den Bestimmungen in diesem Land entsprechen. Eine (offensichtlich) falsche Einschätzung diesbezüglich befreit den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber Cobeco. Es sei ausdrücklich betont, dass der zuvor erwähnte Fall auch eintritt, wenn die Lieferung von Artikeln durch Behörden außerhalb der Niederlande verhindert wird, beispielsweise, wenn die Artikel konfisziert werden. Ein mangelhafter Nachweis stellt in keinem Fall einen Sachmangel dar.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach dem Erhalt zu überprüfen. Der Kunde hat die Artikel dabei auch auf etwaige Abweichungen von der vereinbarten Qualität oder Quantität zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Mängel müssen binnen sieben Tagen nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Nicht sichtbare Mängel sollten innerhalb vierzehn Tagen nach Feststellung schriftlich gerügt werden. Der Kunde muss Cobeco dabei die Möglichkeit einräumen, die Mängel zu untersuchen.
  3. Werden Mängel verspätet, also entgegen der vorstehenden Frist, gerügt werden, büßt der Kunde sein Anrecht auf Umtausch oder Schadensersatz ein.
  4. Wenn erwiesen ist, dass die gelieferten Artikel defekt waren und diese Mängel rechtzeitig mitgeteilt wurden, verpflichtet sich Cobeco, nach Rückgabe der Artikel innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ersatz zu liefern. Ist eine Rücksendung der Artikel in einem angemessenen Rahmen nicht möglich, hat Cobeco für die Rückführung zu sorgen oder den Kunden zu entschädigen.

Article 9 - Haftung

  1. Sofern für Cobeco eine Haftung gegeben ist,  ist die Haftung auf die in diesem Artikel genannten Punkte beschränkt.
  2. Cobeco übernimmt unter keinen Umständen die Haftung für Schäden, die aus inkorrekten oder unvollständigen Angaben des Kunden entstehen.
  3. Sofern für Cobeco eine Haftung gegeben ist, beschränkt sich diese Haftung auf den Nettorechnungswert der betroffenen Artikel oder Dienstleistungen.
  4. Grundsätzlich ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Deckungsumfang der tatsächlichen Leistungen der Haftpflichtversicherung.
  5. Cobeco haftet lediglich für unmittelbare Schäden.
  6. Direkte Schäden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens. Die Feststellung bezieht sich auf Schäden im Sinne dieser AGB, die angemessenen Kosten, um die Artikel in Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen zu bringen, insofern dies Cobeco angerechnet werden kann, und die angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, insofern der Kunde nachweisen kann, dass diese Kosten dazu geführt haben, den direkten Schaden im Sinne dieser AGB in Grenzen zu halten.
  7. Unter keinen Umständen ist Cobeco haftbar für indirekte Schäden, die in Zusammenhang mit Fehlern oder Mängeln bei der erbrachten Leistung stehen oder durch solche Fehler oder Mängel ausgelöst wurden.
  8. Die in diesem Artikel angeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls Vorsatz oder grobfahrlässiges Handeln von Cobeco, dessen Vorstand oder Angestellten vorliegt.

Article 10 - Gefahrenübergang

  1. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Artikel, die Gegenstand der Vereinbarung sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, wenn die Artikel tatsächlich dem Kunden geliefert werden, sodass sie in die Verfügungsgewalt des Kunden oder eines vom Kunden benannten Dritten geraten.

Article 11 - Haftungsfreistellung

  1. Beide Parteien stellen die jeweils andere von Schadensersatz- oder anderen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt mit der Durchführung des Vertrags zu tun haben.

Article 12 - Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum ist definiert als: alle Urheberrechte, Markenrechte, Patente, die Rechte an Geschäftsgeheimnissen und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich aller erteilten Registrierungen und laufenden Anmeldeverfahren.

  1. Alle intellektuellen und industriellen Eigentumsrechts mit Bezug auf alle Produkte, Arbeiten, Dokumentation, etc., die nach dem Abkommen zur Verfügung gestellt werden, sind das alleinige Eigentum von Cobeco, sofern nicht ausdrücklich und in Übereinstimmung mit diesen AGB angegeben.
  2. Alle von uns hergestellten Produktentwürfe bleiben unser Eigentum und dürfen nicht imitiert werden. Kunden sind nicht berechtigt, Produkte von Drittparteien zu erwerben, die unseren Entwürfen entsprechen.

  3. Der Kunde räumt Cobeco uneingeschränkten Zugang zu seinem geistigen Eigentum ein, damit Cobeco Artikel für Hausmarken des Kunden herstellen kann, also Marken, die dem Kunden gehören.
    1. Der Kunde hat Angaben zu all seinem geistigen Eigentum und damit verbundenem Material zu machen, das im Zuge des Abkommens eine Rolle spielt und von Cobeco verwendet wird;
    2. Der Kunde sichert Cobeco ausdrücklich zu, dass:
      1. Der Kunde alle Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte für das geistige Eigentum besitzt.
      2. Der Kunde diese Urheberrechte nicht übertragen, lizenziert, abgetreten, verpfändet oder auf irgendeine andere Weise belastet hat oder sich bereiterklärt hat, dies zu tun.
      3. Der Kunde die Vollmacht und Befugnis besitzt, dieses Abkommen abzuschließen.
      4. Der Kunde sich keinerlei Verletzung, Verstoß gegen oder Veruntreuung von Rechten Dritter (oder solcher geltend gemachte Ansprüche) bewusst ist.
      5. Der Kunde sich keiner Abmachungen, Aufträge oder Lizenzen von Drittparteien bewusst ist, die für die Erfüllung dieser Konditionen notwendig sind.
      6. Der Kunde erklärt sich einverstanden, Cobeco sofort schriftlich zu benachrichtigen, falls Umstände eintreten, aufgrund derer ein Teil dieser Konditionen nicht länger zutrifft.
  4. Alle Kosten, die sich unter diesen Konditionen aufgrund von inkorrekten Gewährleistungen durch den Kunden für Cobeco ergeben, werden automatisch dem Kunden zu Lasten gelegt. Diese Schritte können auch ohne vorigen Gerichtsbeschluss oder gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.
  5. Auf eine Anfrage von Cobeco hin muss der Kunde innerhalb eines vertretbaren Zeitraums vollständige Kopien aller Dokumente (in allen Formaten) liefern können, die sich auf das intellektuelle Eigentum beziehen.
  6. Alle Punkte dieser Konditionen, die sich auf die Parteien beziehen, sind gegebenenfalls auch als Bezugnahme auf deren Rechtsnachfolger und Abtretungsberechtigte zu verstehen. Die Regelungen dieser AGB sind bindend für und gereichen zum Nutzen der Rechtsnachfolger und Abtretungsberechtigten der Parteien.
  7. Jedwede Mitteilung oder andere Kommunikation, die gemäß der vorliegenden Vereinbarung notwendig oder gestattet ist, in schriftlicher Form zu erfolgen hat und per eingeschriebenem Brief an die betreffende Partei übermittelt werden soll.
  8. Die Vereinbarung in einer beliebigen Anzahl von Duplikaten ausgestellt werden kann, von denen jedes als Original gilt, aber alle zusammen ein und dasselbe Instrument darstellen. Im Sinne dieses Abkommens ist auch die Verwendung von Fax, E-Mail oder einem anderen elektronischen Medium als der Originalunterschrift gleichzusetzen.
  9. Jede Bestimmung dieser Konditionen wann immer möglich auf eine solche Weise interpretiert werden soll, dass sie unter dem anwendbaren Recht wirksam und gültig ist. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Konditionen in irgendeiner Form unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen zwischen den Parteien hiervon unberührt.
  10. Diese Vereinbarung die endgültige, vollständige und ausschließliche Erklärung der Bedingungen dieser Vereinbarung zwischen den Parteien darstellt, und dass alle vorigen und gleichzeitigen Abreden oder Vereinbarungen der Parteien, egal ob schriftlicher oder mündlicher Natur, dadurch ersetzt werden.

Article 13 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese Bedingungen und ihre Auslegung unterliegen grundsätzlich dem in den Niederlande geltenden Recht. Für Konflikte und Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Anwendung dieser Regelungen ergeben, sind die entsprechenden niederländischen Behörden zuständig.
  2. Auf alle Verträge, für welche diese AGB ganz oder teilweise gelten, findet das niederländische Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (Wien 1980) ist ausdrücklich von jeglicher Anwendbarkeit ausgeschlossen.
  3. Falls nicht durch zwingende rechtliche Gründe erforderlich, ist prinzipiell nur das Gericht von Rotterdam für Streitigkeiten zwischen Cobeco und dem Kunden zuständig, es sei denn, Cobeco zieht es vor, die Streitigkeit vor dem Amtsgericht auszutragen, das für den Wohnort oder den Geschäftssitz des Kunden zuständig ist.
  4. In Fällen, bei denen die englische oder deutsche Übersetzung dieser AGB anders ausgelegt werden können als der holländische Originaltext, ist stets der holländische Text maßgebend und bindend.
  5. Diese Geschäftsbedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer hinterlegt.