Exportdokumente


Falls sich Ihr Geschäftssitz außerhalb der EU befindet und wir Ihre Produkte exportieren müssen, müssen mitunter spezielle Unterlagen von den Behörden angefordert werden, um die Einfuhr anzukündigen und/oder die Produkte zu registrieren. Falls Handelsabkommen zwischen Ihrem Land und den Niederlanden bestehen, sollten zudem Unterlagen verfügbar sein, um Importkosten einzusparen.

Beim Export eines Produktes werden alle entsprechenden Unterlagen benötigt. Gerne helfen wir Ihnen, die erforderlichen Daten vorzubereiten. Bei bestimmten Dokumenten müssen wir aber einen Zuschlag berechnen, weil uns selbst zusätzliche Kosten entstehen.


Unterlagen


Falls sich Ihr Sitz außerhalb der EU befindet und wir Ihre Produkte exportieren, müssen mitunter spezielle Unterlagen von den Behörden angefordert werden, um die Einfuhr anzukündigen und/oder die Waren zu registrieren. Beim Export von Produkten werden alle entsprechenden Unterlagen benötigt.


  • Herkunftsnachweis

Ein Herkunftsnachweis ist ein Dokument, das den Ursprung eines Produkts bescheinigt und belegt, in welchem Land es hergestellt wurde. Ohne Herkunftsnachweis kann es zu Komplikationen kommen, wenn Sie ein Produkt in einem Land einführen wollen.

Einige Länder außerhalb der EU verlangen aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen einen Herkunftsnachweis, zum Beispiel im Falle eines Boykotts, bei Import, Einfuhrbeschränkungen oder Importquoten. Zudem kommt in einigen Ländern bei der Einfuhr von Produkten mit Herkunftsnachweis der Meistbegünstigungszollsatz zum Tragen. In solchen Fällen gelten geringere oder gar keine Zollgebühren.


  • Freihandelszertifikat (Kosmetikprodukte, spezielle Produktgruppen und Nahrungsergänzungsmittel)

Ein Freihandelszertifikat (Free Sale Certificate) dient dazu, ein bestimmtes Produkt in einem Drittland (außerhalb der EU) zu registrieren und darf ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Dieses Dokument bezieht sich auf die Inverkehrbringung eines Produkts. Ob Sie ein Freihandelszertifikat benötigen, hängt vom jeweiligen Land ab. Fragen Sie also bei Ihren örtlichen Behörden nach, ob Sie ein Freihandelszertifikat brauchen, bevor wir Ihre Bestellung ausführen.

Ein Freihandelszertifikat zeigt an, dass die Produkte in der EU legal vermarktet werden und die EU-Richtlinien erfüllen.



Es kann 15-20 Tage dauern, um dieses Dokument für ein neues Produkt anzufordern.



  • Ausfuhranmeldung (Kosmetikprodukte, spezielle Produktgruppen und Nahrungsergänzungsmittel)

Eine Ausfuhranmeldung enthält ausführliche Informationen über die Produktlieferung, so etwa Art der Produkte, Gewicht, Artikelnummer, etc. Dieses Dokument enthält alle Informationen, die für die Zollbehörden von Belang ist, sollten Sie die Waren überprüfen.

Wurde für die Registrierung notwendigerweise ein Freihandelszertifikat angefordert, dann ist eine Ausfuhranmeldung für diese Sendung notwendig.

Ist kein Freihandelszertifikat nötig, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob für Ihr Land eine Ausfuhranmeldung notwendig ist.


Es dauert ca. 7 Tage, um diese Unterlagen bei den Behörden anzufordern (oder 15-20 Tage, falls die Produkte noch nicht eingetragen sind).




Weitere Unterlagen


  • EUR.1 (Für Länder mit Handelsabkommen)

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gilt für Länder, mit denen die EU Handelsabkommen abgeschlossen hat. Durch einen EUR.1-Präferenznachweis kann der Importeur die Waren im Zielland mit ermäßigten Zollsätzen oder zollfrei einführen. Ein EUR.1-Nachweis gilt nur für Produkte aus Ländern, bei denen eine Präferenzregel besteht.

Das Nutzen von EUR.1 ist immer freiwillig, kann für Kunden aufgrund der finanziellen Vorteile aber durchaus von Interesse sein. In manchen Fällen sind die Unterschiede zwischen den üblichen Zollsätzen und den Präferenzzollsätzen so klein, dass der Aufwand eines EUR.1-Antrags nicht wirklich lohnt. Unterschreitet der Warenwert der Lieferung 6.000 EUR greift EUR.1 nicht.